










Der rapide Anstieg von neuen multiresistenten Keimen sowie die Rückkehr der ”alten” Infektionskrankheiten , z.B. Tuberkulose, sowie neue Gefahren aufgrund bioterroristischer Bedrohungen erfordern – auch aus Gründen des Arbeitsschutzes – die Umsetzung aller geeigneten und vorgeschriebenen Maßnahmen zur Infektionsprävention. Es gilt, Patienten und Mitarbeiter im Gesundheitsdienst besser als bisher zu schützen.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, alle möglichen Vorkehrungen zu treffen, um seine Mitarbeiter vor möglichen Gefahren durch gesundheitsschädliche Stoffe am Arbeitsplatz zu schützen. Eine Maßnahme ist dabei das Bereitstellen und Tragen persönlicher Schutzausrüstung.
Für den Rettungsdienst und Krankentransport sowie den Bereich Ambulante Krankenpflege ist die Vorhaltung von Infektionsschutz-Sets angezeigt; diese müssen in den Einsatzfahrzeugen verfügbar sein und im Depot ausreichend bevorratet sein.
Infektionsschutz-Sets, möglichst in Folienschutzbeuteln mit Snap-Verschluss verpackt, enthalten gemäß den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH):
Infektionsschutz-Set | ||
Schutzanzug |
Einmal-Overall mit Haube mit Penetrationsschutz - möglichst mit integriertem Füssling - |
1 Stück |
Mund-Nasenschutz |
partikelfiltrierende Halbmaske EN 149 FFP 3 S / L / V |
1 Stück |
Kopfhaube |
- kann entfallen bei Overall-Haube - |
1 Stück |
Einmal-Schutzbrille |
mit indirkter Belüftung |
1Stück |
Schutzhandschuhe |
Nitril / Vinyl, Dichtigkeit gem. DIN EN 455-1 - extra lang - |
2 Paar |
Überziehschuhe |
nur, wenn kein Overall mit Füssling enthalten ist |
2 Stück |
Entsorgungsbeutel |
Kennzeichnung: Abfallgruppe C |
1Stück |
Verpackung |
Folienschutzbeutel mit Snap-Verschluss |
1 Stück |
Informationen zur Beschaffung von Infektionsschutz-Sets sind beim Verfasser erhältlich.
Die Politiker und die zuständigen Behörden sollten die Fachkompetenz der medizinischen und pharmazeutischen Standesorganisationen und Fachverbände für die erforderlichen Planungen nutzen.
Die Deutsche Gesellschaft für Katastrophenmedizin e. V. hat mit der Sektion Pharmazie für Not- und Katastrophenfälle in den vergangenen Jahren neue Konzeptionen für die Bevorratung mit Arzneimitteln, Antidota und Medizinprodukten entwickelt.
Wolfgang Wagner
Präsidiums-Mitglied
Deutsche Gesellschaft für Katastrophenmedizin e.V.
Kommunale Notfallbevorratung für Großschadensereignisse
In allen Großstädten und Kreisen wird ein Ergänzungsvorrat mit Arzneimitteln, Medizinprodukten und Sanitätsmaterial für die akute präklinisch-medizinische Versorgung beim Massenanfall von Patienten am Schadensort geschaffen.
1 Versorgungsset für 40 Notfallpatienten
1 Antidot-Set für 50 - 100 Vergiftungspatienten (einschließlich des Rettungspersonals)
1 Set für 20 Verbrennungspatienten.
Diese Notfallvorräte werden in Containern verpackt und bei den Rettungsdiensten der Kommunen und Landkreise zentral und jederzeit verlastbar bereitgestellt. um im Bedarfsfall schnell eine größere Materialreserve zu ermöglichen.
Klinikbevorratung der Bundesländer
Bei ausgewählten Krankenhausapotheken werden schwerpunktmäßig dezentrale Vorräte an Arzneimitteln und Medizinprodukten angelegt. Die Vorräte werden breit gestreut, sind schnell über ein logistisches Netzwerk verfügbar und werden sachgerecht verwaltet. Durch Umwälzung im klinischen Betrieb wird ein Verfall der Vorräte vermieden.
Koordinierte Antidota-Vorräte
Unter Nutzung aller bereits verfügbaren Ressourcen bei den Pharmazeutischen Herstellern, der Chemischen Industrie, der Bundeswehr und der Apotheken sollten regionale Antidota-Depots, die sich u. a. am Gefährdungspotenzial ihres Einzugsbereiches orientieren. Die nicht effektive Minimal-Bevorratung der Öffentlichen Apotheken gem. ApBetrO sollte aufgegeben werden; stattdessen sollten die Landesapothekerkammern in die Antidota-Bevorratung eingebunden werden.
Zivilschutzbevorratung des Bundes
Es sollten 8 bis 10 zentrale Depots mit Arzneimitteln, Medizinprodukten und Sanitätsmaterial konzipiert werden. Eine Zivilschutzbevorratung, die die Notfallbevorratung der Bundesländern für den Katastrophenschutz ergänzt, könnte einen erheblich geringeren Umfang haben als in der Vergangenheit.
Zivil-militärischen Zusammenarbeit im Gesundheitswesen
Die Vorräte an Arzneimitteln, Sanitätsmaterial und medizinischem Gerät der Bundeswehr werden bei Großschadensereignissen und Katastrophen zur Verwendung im zivilen Bereich verfügbar gemacht werden. Eine gemeinsame Lagerung der zivilen und militärischen Notfallvorräte wäre zu überlegen.
Vorräte bei der Pharmazeutische Industrie
Ein Teil der Vorratshaltung könnte auch in Form von „roll on - roll off - Vorräten“ auf ausgewählte Hersteller von Arzneimitteln und Medizinprodukten verlagert werden. Diese Notfallbevorratung könnte stufenweise zusätzlich produziert werden. Dabei werden nur die Kosten für Verzinsung und Lagerhaltung den Herstellern vergütet werden. Die Vorräte werden permanent umgewälzt, so dass kein Verfall entsteht.