










Der durchgeführte Workshop wurde gemeinsam vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), der Schutzkommission beim Bundesministerium des Inneren (SK) und der Deutschen Gesellschaft für Katastrophenmedizin e.V. (DGKM) durchgeführt und basierte in seiner Ausgestaltung auf dem Bericht der 4. Sichtungs-Konsensuskonferenz in Berlin am 29.10.2012. Hierin wird die medizinische Vorsichtung vor einer medizinischen Sichtung mehrheitlich für erforderlich gehalten, ohne die grundsätzliche Rolle des Arztes dabei in Frage zu stellen. Auch wird in diesem Bericht festgestellt, dass es z.Z. kein evidenzbasiertes Verfahren zur medizinischen Vorsichtung gibt und bundeseinheitliche Voraussetzungen für die Festlegung von Qualifizierungsanforderungen zur Durchführung einer Vorsichtung fehlen. Hieraus ergaben sich folgende Fragestellungen für den durchgeführten Workshop:
• Evaluierung der aktuellen Verfahren der Vorsichtung.
• Prüfung der aktuellen Ausbildungskonzepte.
• Definition fachlicher Anforderungen.
• Welche Algorithmen garantieren ein Höchstmaß an Zuverlässigkeit in der praktischen Umsetzung?
• Welche Qualitätsanforderungen sind an die mit der Vorsichtung betrauten Personen zu stellen?
• Wo sind die Grenzen der Vorsichtung aus rechtlicher, fachlicher sowie aus materieller Sicht?
• Ist eine Erweiterung der Sichtungskonzepte auf andere Schadensereignisse notwendig?
Ergebnisse:
Vorläufig kann schon gesagt werden, dass die Teilnehmer die Notwendigkeit von Vorsichtungsverfahren in MANV-Lagen und bei Katastrophen bestätigen und nach eingehender Diskussion zu dem Schluss kamen, dass die Vorsichtung bei einer großen Anzahl Betroffener der ärztlichen Sichtung vorausgeht. Konkretisiert wurde das Ziel der Vorsichtung, wie im Bericht der Sichtungskonsensuskonferenz festgelegt (s. S. 6), dass Patienten der Sichtungskategorie I (rot) schnellstmöglich zu identifizieren seien. Darüber hinaus sollten auch Patienten der Sichtungskategorien SK II (gelb) und SK III (grün) im Algorithmus Vor-Sichtung erfasst werden. Dies erscheint zur frühzeitigen Einschätzung und Beurteilung der Gesamtlage aus medizinischer und organisatorischer Sicht (z.B. Kräfteansatz, Versorgungskapazitäten) notwendig. Bei den untersuchten Vorsichtungsalgorithmen handelt es sich bei SK III (grün) um die gehfähigen Patienten. Unterschiede in den im Workshop verwendeten Vorsichtungsalgorithmen erschienen zunächst geringfügig (z.B. Atemstörungen vs. Atemfrequenz). Nicht alle Algorithmen beinhalten die Zuweisung von Maßnahmen wie das Stillen spritzender Blutungen etc.
Neben themenbezogenen Vorträgen und anschließenden Diskussionen wurde an Patientendarstellern und mit virtuellen Patienten 1775 Patientenbewertungen mit verschiedenen Vorsichtungs-Algorithmen wie „STaRT“, „mSTaRT“, „ASAV“ durchgeführt. Auch mussten die Teilnehmer mit dem elektronischen Hilfsmittel aus dem „SOGRO-Projekt“ arbeiten und die klassische Sichtung nach den Sichtungskriterien der Konsensuskonferenz 2002/2003 anwenden. Bei stringenter Anwendung wären 21 der 22 gestellten Verletzungsbilder in jeweils dieselben Sichtungskategorien in den verwendeten Vorsichtungsalgorithmen einzuordnen gewesen. Die dennoch erhobenen Unterschiede bei der Anwendung der ausgewählten Vorsichtungsalgorithmen bedürfen noch der weitergehenden Auswertung und Diskussion.