Vereinssatzung
Vereinssatzung Deutsche Gesellschaft für Katastrophenmedizin e. V. Satzung 1 Name, Sitz, Gerichtsstand und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen: Deutsche Gesellschaft für Katastrophenmedizin (DGKM) e. V. (2) Der Sitz des Vereins ist München. (3) Die Geschäftsstelle wird durch Beschluss des Präsidiums festgelegt. (4) Der Gerichtsstand ist München. (5) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. […]
