Beirat der DGKM
Der Beirat ist ein satzungsgemäßer Ausschuss der DGKM, eingerichtet auf Beschluss des Präsidiums vom 19.01.2025 mit Wirkung zum 01.11.2025 für zunächst zwei Jahre.
Mitglieder sind die Leitungen der Arbeitsgemeinschaften, Projektarbeitsgruppen sowie – nach Präsidiumsbeschluss – von Einzelprojekten.
Der Beirat hat eine beratende Funktion gegenüber dem Präsidium. Er tagt mindestens zweimal jährlich auf Einladung des Generalsekretärs. Vorstand, Präsidium und
Ehrenmitglieder besitzen Teilnahmerecht; der Generalsekretär ist Ansprechpartner im Präsidium.
Ziele und Aufgaben
• Förderung der Vernetzung und Abstimmung zwischen Arbeitsgremien und
Präsidium
• Kontinuierlicher Informationsaustausch über Inhalte, Prozesse, Projektstatus
und Herausforderungen
• Nutzung von Synergien sowie Unterstützung des Präsidiums durch Expertise
aus dem Beirat
• Entwicklung neuer Projektideen zur Diskussion und Entscheidung im
Präsidium
Arbeitsweise
Die Arbeitssitzungen dienen dem Austausch über aktuelle Ergebnisse, künftige Ausrichtungen und Koordination gemeinsamer Vorgehensweisen. Ergebnisse werden
protokolliert. Der Beirat bringt seine Expertise inhaltlich auch in Jahrestagungen, Kongresse oder andere Veranstaltungen der DGKM ein, wobei Entscheidungen
darüber im Präsidium erfolgen.
Nach zwei Jahren wird die Arbeit evaluiert, mit dem Ziel einer Fortführung bei positivem Ergebnis.
